Drei Wege, einen Reinigungsvertrag zu beenden
Reinigungsverträge sind in der Regel Dienstverträge nach §§ 611 ff. BGB. Damit gelten folgende Beendigungsoptionen:
1. Ordentliche Kündigung
Wirkt zum vertraglich vereinbarten Termin (typisch: zum Quartals- oder Monatsende mit 1–3 Monaten Frist). Kein Grund nötig.
2. Außerordentliche Kündigung (§ 626 BGB)
Bei wichtigem Grund — z. B. wiederholte Schlechtleistung trotz Abmahnung, Diebstahl, Mindestlohn-Verstoß. Wirkt fristlos.
3. Aufhebungsvereinbarung
Einvernehmliche Beendigung — oft die sauberste Lösung, wenn beide Seiten an einer geräuschlosen Trennung interessiert sind.
Die häufigste Falle: Automatische Verlängerung
Viele Reinigungsverträge enthalten eine Klausel wie *"verlängert sich um 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt"*.
Was Sie jetzt tun sollten:
- Prüfen Sie heute Ihren Vertrag auf diese Klausel
- Setzen Sie sich eine Wiedervorlage 6 Monate vor Ablauf
- Senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein — nie nur per E-Mail
Außerordentliche Kündigung — wann ist sie zulässig?
Die Rechtsprechung verlangt einen wichtigen Grund, der die Fortsetzung unzumutbar macht. Beispiele aus BGH-Entscheidungen:
- Wiederholte Schlechtleistung trotz 2 schriftlicher Abmahnungen
- Schwerwiegender Vertrauensbruch (Diebstahl, Sachbeschädigung)
- Verstoß gegen Mindestlohn-Tarif (löst auch § 14 AEntG-Risiko aus — siehe unser Mindestlohn-Artikel)
- Wiederholtes Nicht-Erscheinen ohne Vertretung
Wichtig: Vor jeder fristlosen Kündigung immer mindestens eine schriftliche Abmahnung mit konkreter Mängelliste und Frist zur Nachbesserung.
So mahnen Sie korrekt ab
Eine wirksame Abmahnung enthält:
- Datum und Uhrzeit der Schlechtleistung
- Konkreten Mangel mit Foto-Dokumentation
- Verweis auf vertragliche Pflicht oder DIN 77400
- Angemessene Frist zur Nachbesserung (typisch: 7 Tage)
- Androhung der Kündigung bei Wiederholung
Mustertext ordentliche Kündigung
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> hiermit kündige ich den zwischen uns bestehenden Reinigungsvertrag vom [Datum] über das Objekt [Adresse] fristgerecht zum [Datum].
>
> Die Kündigung erfolgt unter Wahrung der vertraglich vereinbarten Frist.
>
> Bitte bestätigen Sie den Erhalt sowie das Vertragsende schriftlich.
>
> Mit freundlichen Grüßen
Was nach der Kündigung zu regeln ist
| Punkt | Wer ist verantwortlich? |
|---|---|
| Schlüsselrückgabe mit Quittung | Auftraggeber holt ab oder Dienstleister bringt zurück |
| Restliche Reinigungsmittel/Material | Vertraglich regeln |
| Übergabeprotokoll mit Zustand | Empfehlenswert mit Fotos |
| Letzte Rechnung & Endabrechnung | Innerhalb von 14 Tagen üblich |
Fazit
Eine korrekte Kündigung schützt Sie vor Folgekosten und Rechtsstreit. Die wichtigsten Schritte: Vertrag prüfen, Wiedervorlage setzen, schriftlich abmahnen, per Einschreiben kündigen. Wer nahtlos wechseln will, sollte den neuen Dienstleister bereits 4 Wochen vor Vertragsende ausgewählt haben — wir bieten in dieser Übergangsphase einen kostenlosen Compliance-Check an.
Häufige Fragen
Wie lange ist die übliche Kündigungsfrist bei Reinigungsverträgen?+
Marktüblich sind 3 Monate zum Quartalsende. Kürzere Fristen (z. B. zum Monatsende mit 4 Wochen) gibt es bei kleineren Objekten. Längere Fristen (>3 Monate) sind AGB-rechtlich oft unwirksam.
Kann ich fristlos kündigen, wenn die Reinigung schlecht ist?+
Nur nach mindestens einer schriftlichen Abmahnung mit Frist zur Nachbesserung. Eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung ist nur bei besonders schwerem Vertrauensbruch zulässig (Diebstahl, Sachbeschädigung).
Was passiert bei automatischer Vertragsverlängerung, wenn ich die Frist verpasse?+
Der Vertrag verlängert sich um den vereinbarten Zeitraum (meist 12 Monate). Eine außerordentliche Kündigung ist dann nur bei wichtigem Grund möglich. Daher: Wiedervorlage 6 Monate vor Ablauf setzen.
Muss ich einen Grund für die ordentliche Kündigung angeben?+
Nein. Bei einer ordentlichen, fristgerechten Kündigung ist kein Grund erforderlich. Das ist der Vorteil gegenüber der außerordentlichen Kündigung.
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