Was die DIN 13063 regelt — und was nicht
Die DIN 13063 („Krankenhausreinigung — Anforderungen an die Reinigung und desinfizierende Reinigung in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen“) ist seit 2021 der Referenzstandard für jede Praxis, jedes MVZ und jede Klinik in Deutschland. Sie ergänzt — ersetzt aber nicht — die KRINKO-Empfehlungen und das Infektionsschutzgesetz.
Die Norm definiert vier Risikobereiche:
- Risikobereich I — geringes Infektionsrisiko (Verwaltung, Wartebereiche)
- Risikobereich II — mittleres Risiko (Behandlungsräume, Sprechzimmer)
- Risikobereich III — hohes Risiko (OP-Räume, Eingriffsräume, Aufbereitung)
- Risikobereich IV — sehr hohes Risiko (Reinraumbereiche)
In der Allgemeinarzt- oder Zahnarztpraxis sind die Bereiche I und II der Regelfall. Allein die korrekte Trennung dieser beiden Zonen entscheidet darüber, ob Ihre Hygiene-Begehung beanstandet wird.
Die fünf häufigsten Fehler in der Praxisreinigung
1. Ein einziger Wischbezug für die ganze Praxis
Pro Behandlungsraum ein frischer Bezug. Die DIN 13063 schreibt das Vier-Farben-System vor:
- Rot — WC-Innenbereich
- Gelb — Sanitärbereich (Waschbecken, Armaturen)
- Blau — allgemeine Flächen (Möbel, Türgriffe)
- Grün — Küche / Sozialbereich
2. Kein dokumentierter Hygieneplan
§ 36 IfSG verlangt einen schriftlichen Hygieneplan, der jährlich überprüft wird. Reinigungs- und Desinfektionsmittel müssen mit Konzentration, Einwirkzeit und Wechselintervall benannt sein.
3. Falsche Mittel oder falsche Konzentration
Nur VAH-gelistete Mittel dürfen in Risikobereichen II–IV eingesetzt werden. Die Konzentration richtet sich nach dem Erreger-Spektrum (begrenzt viruzid plus / viruzid).
4. Keine Schulung des Reinigungspersonals
§ 43 IfSG-Belehrung ist Pflicht — und zwar dokumentiert. Externe Dienstleister müssen den Nachweis vor dem ersten Einsatz vorlegen.
5. Keine Trennung von „rein“ und „unrein“
Reinigungswagen müssen zwei getrennte Eimer für Wisch- und Spüllösung führen. Aufbereitete Bezüge dürfen nie auf demselben Tuch wie kontaminierte gelagert werden.
Frequenzen nach Risikobereich
| Bereich | Reinigung | Desinfizierende Reinigung |
|---|---|---|
| Wartezimmer (I) | täglich | bei Bedarf |
| Sprechzimmer (II) | täglich | täglich + nach Patient mit Infekt |
| Aufbereitungsraum (III) | täglich | täglich + nach jedem Eingriff |
| Sanitär | täglich | täglich |
Was eine professionelle Praxisreinigung leisten muss
- Schriftlicher Reinigungs- und Desinfektionsplan (RDP) je Raum
- Wischbezugswechsel je Raum oder mindestens je Risikozone
- Verwendung von VAH-gelisteten Flächendesinfektionsmitteln
- Dokumentation jeder Reinigung mit Uhrzeit, Personal und Mittel
- Halbjährliche Begehung mit dem Hygienebeauftragten der Praxis
- Schulungsnachweise nach § 43 IfSG und TRBA 250
Fazit
Die DIN 13063 ist kein bürokratisches Monster, sondern ein praxistaugliches Werkzeug — wenn sie konsequent gelebt wird. Eine spezialisierte Reinigungsfirma sollte ohne Rückfrage erklären können, wie Vier-Farben-System, Wischbezugswechsel und Dokumentation in *Ihrer* Praxis konkret aussehen.
Häufige Fragen
Ist die DIN 13063 für niedergelassene Praxen verpflichtend?+
Die Norm selbst ist nicht unmittelbar bindend, gilt aber als anerkannter Stand der Technik. Im Schadensfall oder bei einer Begehung wird sie regelmäßig als Maßstab herangezogen.
Wer haftet, wenn die Reinigungsfirma einen Hygienefehler macht?+
Grundsätzlich der Praxisinhaber als Betreiber. Eine seriöse Reinigungsfirma trägt eine Berufshaftpflicht von mindestens 5 Mio. € und übernimmt nachweislich die Schulungspflichten.
Wie oft muss der Hygieneplan aktualisiert werden?+
Mindestens einmal jährlich sowie immer dann, wenn sich Mittel, Verfahren oder Räumlichkeiten ändern.
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