Die neuen Tariflöhne 2026 im Überblick
Der allgemeinverbindliche Rahmentarifvertrag (RTV) für das Gebäudereiniger-Handwerk wurde für 2026 neu verhandelt. Die wichtigsten Lohngruppen für Auftraggeber:
| Lohngruppe | Tätigkeit | Mindestlohn 2026 |
|---|---|---|
| LG 1 | Innen- und Unterhaltsreinigung | 15,00 €/h |
| LG 2 | Sonderreinigung, Maschinenführer | 15,80 €/h |
| LG 6 | Glas-, Fassaden- und Industriekletterer | 18,40 €/h |
| LG 7 | Vorarbeiter / Objektleiter | 19,90 €/h |
Diese Löhne gelten brutto, ohne Zuschläge. Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden tariflich aufgeschlagen.
Warum das jeden Auftraggeber direkt betrifft — § 14 AEntG
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) verpflichtet Sie als Auftraggeber zur Bürgenhaftung: Wenn Ihr Reinigungsdienstleister oder dessen Subunternehmer den Mindestlohn nicht zahlt, haften Sie verschuldensunabhängig für die Differenz — inklusive Sozialversicherungsbeiträge.
Praktische Folgen:
- Imageschaden durch Berichterstattung
- Nachzahlungsforderungen von Beschäftigten
- Bußgelder bis 500.000 € nach § 23 AEntG
- Vergabesperre bei öffentlichen Auftraggebern
Wie Sie sich als Auftraggeber absichern
1. Tariftreue-Erklärung verlangen
Lassen Sie sich vom Anbieter schriftlich bestätigen, dass alle Beschäftigten nach RTV bezahlt werden. Diese Erklärung sollte Bestandteil des Vertrags sein.
2. SOKA-Bestätigung einsehen
Die Sozialkasse SOKA Gebäudereinigung führt Mitgliedsbeiträge ab. Eine aktuelle Mitgliedsbestätigung (max. 3 Monate alt) ist ein starker Indikator für tariftreue Bezahlung.
3. Plausibilitätsprüfung des Angebotspreises
Wenn ein Anbieter unter 22 €/h netto kalkuliert (LG 1 brutto 15 € + Lohnnebenkosten ~25 % + Material + Marge), ist Mindestlohn-Verstoß wahrscheinlich. Solche "Schnäppchen" sind das größte Risiko.
4. Stichprobenrechte vereinbaren
Vertraglich verankertes Recht, einmal pro Jahr Lohnabrechnungen anonymisiert einzusehen — bei seriösen Anbietern Standard.
Was kostet faire Reinigung 2026 wirklich?
Faustformel für ein realistisches Stundenmischsatz im Innenreinigungs-Bereich:
- Tariflohn LG 1: 15,00 €
- Lohnnebenkosten (~25 %): +3,75 €
- Verbrauchsmaterial pro Stunde: ~1,20 €
- Maschinen-/Fahrzeug-AfA: ~1,50 €
- Verwaltung & Marge (~12 %): ~2,60 €
- Markttüblicher Stundensatz netto: 23–26 €
Alles darunter ist betriebswirtschaftlich nicht darstellbar — und sollte hinterfragt werden.
Fazit
Die Mindestlohn-Erhöhung 2026 ist mehr als eine Preisanpassung: Sie ist Ihr Compliance-Gradmesser für Reinigungsverträge. Anbieter, die offen kalkulieren, Tariftreue-Nachweise liefern und sich an Branchen-Richtwerten orientieren, schützen Ihren Vorstand vor § 14 AEntG-Risiken.
Lassen Sie sich keinen Anbieter empfehlen, der diese Transparenz nicht von sich aus anbietet.
Häufige Fragen
Ab wann gelten die neuen Mindestlöhne?+
Die neuen Tariflöhne LG 1 (15,00 €/h) und LG 6 (18,40 €/h) gelten ab dem 01.01.2026 bundesweit. Vorherige Verträge müssen entsprechend angepasst werden.
Was passiert, wenn mein Dienstleister nicht tariftreu zahlt?+
Sie haften nach § 14 AEntG verschuldensunabhängig als Bürge für Mindestlohn-Differenzen und SV-Beiträge. Zudem drohen Bußgelder und bei öffentlichen Aufträgen Vergabesperren.
Müssen auch Subunternehmer den Mindestlohn zahlen?+
Ja, lückenlos die ganze Kette. Ihr Hauptdienstleister muss die Tariftreue auch seiner Sub-Unternehmer dokumentieren — sonst haften Sie als Auftraggeber.
Wie kann ich als Hausverwaltung das Risiko praktisch minimieren?+
Vertragliche Tariftreue-Erklärung, SOKA-Bestätigung vor Auftragserteilung, jährliche Stichprobe der Lohnabrechnungen und Plausibilitätsprüfung des Angebotspreises (>22 €/h netto).
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