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Recht & Normen·7 Min. Lesezeit·

Bauschlussreinigung nach VOB: Was wirklich zur Leistung gehört

Die VOB unterscheidet drei Reinigungsstufen am Bau — und genau hier entstehen die meisten Streitfälle bei der Abnahme. Wir zeigen, was zur Leistung gehört und was nicht.

Drei Reinigungsstufen am Bau — exakt definiert

Die VOB/C DIN 18299 und die ergänzende DIN 18365 ff. unterscheiden klar zwischen drei Leistungsbildern. Wer sie verwechselt, zahlt entweder zu viel — oder bekommt eine Baustelle, die nicht abnahmefertig ist.

1. Baufeinreinigung (Bauzwischenreinigung)

Zweck: Schutz der Bauleistung während weiterer Gewerke. Grobschmutz, Mörtelreste und Verpackungsmaterial werden entfernt.

Umfang: Besenrein, kein Wischen, keine Detailarbeit.

Preisrahmen: 0,80 – 1,40 €/m²

2. Bauendreinigung

Zweck: Übergabefähiger Zustand vor Schlussabnahme. Alle Oberflächen werden wischfrei und staubfrei übergeben.

Umfang:

  • Böden saugen, nass wischen, Fugen reinigen
  • Sanitärobjekte (WCs, Waschbecken, Duschen) entkalken und polieren
  • Glasflächen innen reinigen, Klebereste entfernen
  • Fensterbänke, Heizkörper, Lichtschalter
  • Türzargen, Beschläge, Treppenhäuser

Preisrahmen: 2,80 – 4,80 €/m²

3. Bauschlussreinigung

Wird oft synonym mit Bauendreinigung verwendet — fachlich umfasst sie zusätzlich:

  • Außenreinigung (Eingangsbereiche, Pflastersteine)
  • Erstpflege der Hartböden (z. B. Erstkristallisation auf Naturstein)
  • Glasreinigung außen im Erdgeschoss

Die fünf häufigsten Streitpunkte bei der Abnahme

1. „Klebereste an Fenstern"

Schutzfolien-Reste fallen unter die Bauend-/Bauschlussreinigung — nur wenn sie beauftragt sind. Bei reiner Bauzwischenreinigung sind sie nicht enthalten.

2. „Farbspritzer auf Fliesen"

Farbspritzer sind nach VOB/C kein Bestandteil der Standardreinigung. Sie sind eine Zusatzleistung des verursachenden Gewerks oder werden als Zusatz beauftragt.

3. „Bauschutt im Außenbereich"

Außenflächen sind nur dann inbegriffen, wenn sie im Leistungsverzeichnis ausdrücklich genannt werden.

4. „Erstpflege der Böden"

Erstpflege (Bohnern, Kristallisation) ist immer eine Sonderposition. Ohne diese Leistung kann der Boden im Regelbetrieb schneller stumpf werden.

5. „Reinigung von Lüftungskanälen"

Eigene Norm (VDI 6022), gehört nicht zur Bauschlussreinigung.

Was ein gutes Angebot enthalten muss

  • Leistungsverzeichnis nach VOB/C DIN 18299 mit Mengen
  • Klare Abgrenzung zwischen Bauzwischen-, Bauend- und Bauschlussreinigung
  • Sonderpositionen separat ausgewiesen (Klebereste, Farbspritzer, Erstpflege)
  • Termin-/Schichtmodell (Tag-/Nachtarbeit, Wochenende)
  • Versicherungsnachweis und Schadensregelung
  • Abnahmeprotokoll-Vorlage

Realistische Bauzeiten

Ein eingespieltes Vier-Personen-Team schafft pro Tag:

  • Bauzwischenreinigung: ca. 600–800 m²
  • Bauendreinigung: ca. 250–350 m²
  • Bauschlussreinigung mit Glas: ca. 180–250 m²

Fazit

Wer am Bau Geld sparen will, ohne die Abnahme zu gefährden, braucht ein klar gegliedertes Leistungsverzeichnis nach VOB/C und einen Reinigungspartner, der die DIN-Normen kennt. Pauschale „Endreinigung"-Angebote ohne LV sind in 9 von 10 Fällen ein späteres Streitthema.

Häufige Fragen

Wer haftet, wenn nach der Reinigung Schäden am Boden festgestellt werden?+

Die Reinigungsfirma haftet für Schäden, die durch falsche Verfahren entstehen. Vorbestehende Schäden müssen vor Beginn dokumentiert werden — daher ist eine gemeinsame Begehung Pflicht.

Wie kurzfristig können Sie eine Bauendreinigung übernehmen?+

Bei normaler Auslastung 5–10 Werktage Vorlauf. Bei Schlüsselübergaben mit Termindruck arbeiten wir auch im Wochenend-Schichtmodell.

Sind Treppenhäuser im Quadratmeter-Preis enthalten?+

Ja, sofern sie im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind. Die abgewickelte Lauffläche zählt — nicht die Grundfläche.

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